An den jährlich einmal (im Wahljahr zweimal) stattfindenden ordentlichen Kirchgemeindeversammlungen, zu welcher alle ortsansässigen katholischen Schweizerbürger/-innen und Ausländer/-innen mit Niederlassung eingeladen werden, legt der Rat über seine Tätigkeit und über die Verwendung des Geldes Rechenschaft ab. Die Mitglieder des Kirchenrates werden alle vier Jahre vom Volk neu gewählt. Von Amtes wegen gehört auch der zuständige Pfarrer oder Gemeindeleiter dem Kirchenrat mit beratender Stimme an.
Der Kirchenrat ist Mitglied der Vereinigung der katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug (VKKZ).
Die Kirchgemeinde hat folgende Aufgaben:
- Verwaltung des Kirchen- und Pfrundgutes
- Bau und Unterhalt von Gebäuden und Anlagen
- Bereitstellung der für die Seelsorge und für die kirchlichen Aufgaben der Gemeinde und ihrer Religionsgemeinschaft erforderlichen Mittel