Unser Kirchenrat

Der Kirchenrat ist das staatskirchenrechtliche Organ der Kirche. Er ist zuständig für die Anstellung des Personals, die Verwendung der Steuereinnahmen sowie für den Unterhalt der anvertrauten Güter.
Kirchgemeinde Oberägeri - Kirchenrat 2026 (Foto: Kirchgemeinde Oberägeri)

 

Organisation und Aufgabe
An den jährlich einmal (im Wahljahr zweimal) stattfindenden ordentlichen Kirchgemeindeversammlungen, zu welcher alle ortsansässigen katholischen Schweizerbürger/-innen und Ausländer/-innen mit Niederlassung eingeladen werden, legt der Rat über seine Tätigkeit und über die Verwendung des Geldes Rechenschaft ab. Die Mitglieder des Kirchenrates werden alle vier Jahre vom Volk neu gewählt. Von Amtes wegen gehört auch der zuständige Pfarrer oder Gemeindeleiter dem Kirchenrat mit beratender Stimme an.

Der Kirchenrat ist Mitglied der Vereinigung der katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug (VKKZ).

Die Kirchgemeinde hat folgende Aufgaben:
  1. Verwaltung des Kirchen- und Pfrundgutes
  2. Bau und Unterhalt von Gebäuden und Anlagen
  3. Bereitstellung der für die Seelsorge und für die kirchlichen Aufgaben der Gemeinde und ihrer Religionsgemeinschaft erforderlichen Mittel

Mitglieder des Kirchenrats
Für die Amtsdauer 2026-2029 gehören folgende Mitglieder dem Kirchenrat an:

Roland Meier, Präsident (Verwaltung)
Franziska Bachmann Pfister, Vizepräsidentin (Personal)
Renate Falk (Finanzen)
Daniel Frei (Bauwesen)
Mario Stöckli (Gemeindeleiter)
Vreni Müller (Schreiberin)
Bereitgestellt: 05.01.2026    Besuche: 90 Monat              Datenschutz
aktualisiert mit kirchenweb.ch